Wirtschaft­strafrecht


Wirtschaftsstrafrecht

Das Wirtschaftsstrafrecht bildet aufgrund unserer persönlichen Erfahrungen und unserer Mandatsstruktur einen besonderen Schwerpunkt der Tätigkeit der Rechtsanwaltssozietät Pauka & Link.

Die immer weiter zunehmende Bedeutung dieses Rechtsgebiets spiegelt die Medienberichterstattung über teils spektakuläre Fälle wider. Heute sehen sich Unternehmen, ihre Organmitglieder und Mitarbeiter spezialisierten Staatsanwaltschaften und Polizeieinheiten gegenüber, die keine Scheu davor haben, bei unternehmensbezogenem Straftatverdacht unmittelbar gegen das Management zu ermitteln. Der erste Kontakt mit den Ermittlungsbehörden ist häufig eine großangelegte, medienwirksame Durchsuchungsmaßnahme („Razzia“). Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der zunehmend auch gegen die Unternehmen selbst verhängten Sanktionen wird es immer wichtiger, strafrechtliche Risiken durch Präventivberatung und geeignete Compliance-Maßnahmen möglichst auszuschließen.

Unter Wirtschaftsstrafrecht verstehen wir nicht nur bestimmte Deliktsgruppen, die typischerweise im Wirtschaftsverkehr begangen werden, sondern auch allgemeinstrafrechtliche Vorwürfe, die in einem unternehmensbezogenen Zusammenhang stehen wie strafrechtliche Produkthaftung, Betriebsunfälle oder Verfahren gegen Angehörige bestimmter Berufsgruppen. Neben den gesondert aufgeführten Teilrechtsgebieten umfasst unsere Expertise Strafverfahren und Beratungsmandate wegen des Vorwurfs der Untreue, des Betruges, der Korruption im öffentlichen wie privaten Sektor sowie u.a. in den Bereichen Wettbewerbsstrafrecht, Zollstrafrecht, Außenwirtschaftsstrafrecht, Umweltstrafrecht, Lebensmittelstrafrecht und Arbeitsstrafrecht.


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