Compliance-Beratung


Compliance-Beratung

Das Strafrecht zählt zu den wesentlichen Feldern, in denen Unternehmen die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben (Compliance) sicherstellen müssen. Andernfalls drohen – neben zivilrechtlichen Haftungsrisiken – nicht nur Strafverfahren gegen Organmitglieder, Führungskräfte und Mitarbeiter, sondern auch Geldbußen gegen das Unternehmen selbst.

Die Unternehmensgeldbuße gehört mittlerweile zum Standardrepertoire des nationalen und europäischen Sanktionenrechts bei unternehmensbezogenen Ermittlungsverfahren und kann – wie die jüngere Praxis gezeigt hat – empfindliche Höhen bis in den dreistelligen Millionenbereich und darüber hinaus erreichen.

Durch die stetige Verschärfung der rechtlichen Rahmenbedingungen – wie die Ausweitung und Neueinführung von Straftatbeständen im Nebenstrafrecht und die geplante Einführung eines Unternehmensstrafrechts – sind Unternehmen einem immer größeren Handlungsdruck in Bezug auf die Vermeidung von Straftaten ausgesetzt.

Pauka & Link identifiziert für Ihr Unternehmen die individuell bestehenden strafrechtlichen Risiken und entwickelt passgenaue Strategien, wie Sie im konkreten Einzelfall strafrechtliche Risiken ausschließen oder minimieren können. Wir haben eine breite Erfahrung in der Erstellung von Criminal Compliance Konzepten, Prozessen, Schulungen und Richtlinien zur Verminderung struktureller Risiken, die notwendig sind, um den Vorwurf eines Organisationsverschuldens bzw. der Verletzung der Aufsichtspflicht entkräften zu können.

Wir verfügen über langjährige Expertise in der Beratung des Managements bzw. der Compliance- und Rechtsabteilungen von Unternehmen in allen strafrechtlichen Spezialfragen sowie in der Erstellung von Richtlinien und sonstigen Vorgaben zu strafrechtlichen Themen wie der Annahme und Gewährung von Vorteilen, Spenden und Sponsorings oder dem Umgang mit Beratern.

Wir erstellen interne oder externe – auch EDV-gestütze – Hinweisgebersysteme, organisieren die geschützte Kommunikation mit Hinweisgebern, stellen die notwendigen unternehmensinternen Ermittlungen an, erteilen Handlungsempfehlungen und unterstützen Sie bei deren Umsetzung.


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