Insolvenz­strafrecht


Insolvenzstrafrecht

Insolvenzen, insbesondere diejenigen größerer Unternehmen, führen häufig zur Einleitung strafrechtlicher Ermittlungsverfahren gegen ehemalige Organmitglieder wegen des Vorwurfs der Insolvenzverschleppung, von Bankrottdelikten gem. §§ 283 ff. StGB sowie des Betruges. Ferner ergeben sich aus den Feststellungen des Insolvenzverwalters nicht selten Verdachtsmomente für weitere Wirtschaftsstraftaten, die im Vorfeld der Insolvenz begangen worden sein sollen.

Wir übernehmen im Bereich des Insolvenzstrafrechts häufig Verteidigungsmandate (so etwa in den medial bekannt gewordenen Hauptverhandlungen gegen ehemalige Verantwortliche der Rechtsanwaltskanzleikette juraxx sowie der TelDaFax-Gruppe).

Auch beraten wir Unternehmen und ihre Organmitglieder in der Krise über strafrechtskonforme Handlungsoptionen sowie Insolvenzverwalter hinsichtlich einer möglichen Strafanzeigenerstattung, auch im Zusammenhang mit der beabsichtigten Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche gemäß § 823 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs i.V.m. den einschlägigen Straftatbeständen.


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