Unternehmensinterne Ermittlungen
Besteht in einem Unternehmen der Verdacht, dass Mitarbeiter in rechtswidrige oder strafbare Handlungen verstrickt sind oder dass andere Compliance-Verstöße vorliegen, sind diese aufzuklären. Durch unternehmensinterne Ermittlungen können Verdachtsmomente gegen Mitarbeiter überprüft und diese gegebenenfalls einer strafrechtlichen und/oder arbeitsrechtlichen Sanktionierung zugeführt werden. Auch können verschobene Vermögenswerte zurückgeführt und etwaige Schadensersatzrisiken für das Unternehmen ebenso minimiert werden wie die Gefahr einer Sanktionierung des Unternehmens oder des Managements für Aufsichtspflichtverstöße.
Wir haben langjährige Erfahrung im Bereich unternehmensinterner Ermittlungen und konzipieren diese individuell nach den jeweiligen Interessen des Unternehmens konkreten Fall. Im Rahmen unserer Untersuchungen sichern wir Beweismittel für anschließende Verfahren im Bereich des Zivil- und Strafrechts. Wir führen Interviews mit betroffenen Mitarbeitern und Externen durch, werten mittels einer Spezialsoftware Datenbestände aus, erstellen Untersuchungsberichte und setzen – dies auch in Zusammenarbeit mit Spezialisten anderer Fachrichtungen – zivilrechtliche Interessen (etwa Schadensersatzansprüche und arbeitsrechtliche Konsequenzen) durch. Langjährige forensische Erfahrung haben wir insbesondere im Bereich des Aufspürens sowie der Sicherung und Rückführung von Vermögenswerten.
Information
- genaue Kenntnis der strafrechtlichen, arbeitsrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen
- zielgerichtete Durchführung von Mitarbeiterbefragungen, Auswertung von Daten und sonstigen Aufklärungsmaßnahmen
- schnelle Erstattung von ggf. erforderlichen Strafanzeigen und Unterstützung bei sonstigen Konsequenzen wie arbeitsrechtliche Maßnahmen und Schadenswiedergutmachung