Rechtsmittel­verfahren


Rechtsmittelverfahren

Wir übernehmen regelmäßig die Verteidigung in Berufungs- und Revisionsverfahren, auch und insbesondere in Strafsachen, in denen wir in der Hauptverhandlung erster Instanz selbst nicht tätig waren. Ungeachtet der statistisch geringen Erfolgswahrscheinlichkeiten und der strengen Anforderungen, welche die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an die Zulässigkeit von Verfahrensrügen stellt, hatten wir in zahlreichen Revisionsverfahren – unter anderem auch in solchen, die Leitsatzentscheidungen des Bundesgerichtshofs zur Folge hatten – vor den Obergerichten Erfolg.

Wir beraten ferner über die Erfolgsaussichten von Wiederaufnahme- und Gnadenverfahren und stellen bei entsprechend positiver Prognose die erforderlichen Anträge.


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