Verfassungs­beschwerden


Verfassungsbeschwerden

Pauka & Link übernimmt auch die Beratung über die Erfolgsaussichten und die Erhebung von Verfassungsbeschwerden zum Bundesverfassungsgericht sowie – sofern landesrechtlich vorgesehen – zu den Landesverfassungsgerichten, sofern der Anlass zur Beschwerde einen strafrechtlicher Hintergrund aufweist. Dabei arbeiten wir je nach Fallgestaltung auch mit Hochschullehrern aus dem Bereich des Straf- und Strafprozessrechts sowie des Verfassungsrechts zusammen.

Ferner vertreten wir Beschwerdeführer bei Menschrechtsbeschwerden zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.


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