Parlamentarische Untersuchungen
Auf die Beweiserhebungen in parlamentarischen Untersuchungsverfahren des Bundes und der Länder sind – mit Unterschieden im Detail – die strafprozessualen Vorschriften sinngemäß anwendbar. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn sie – wie im Gesetz zur Regelung des Rechts der Untersuchungsausschüsse des Deutschen Bundestages (PUAG) – im Sinne eines eigenen Verfahrensrechts modifiziert wurden.
Die strafprozessualen Erfahrungen der Rechtsanwälte von Pauka & Link kommen den von uns vertretenen Betroffenen und Zeugen in Untersuchungsausschüssen und anderen parlamentsrechtlichen Verfahren genauso zugute wie die erforderlichen parlamentsrechtlichen Spezialkenntnisse. Neben der Vertretung und Begleitung von Einzelpersonen berät Pauka & Link Behörden, Parteien und Unternehmen, die von parlamentarischen Untersuchungsverfahren betroffen sind.
Information
- Betroffene und Zeugen,
- Parteien und Verbände,
- Unternehmen.