Bankstrafrecht / Kapitalmarkt­strafrecht


Bankstrafrecht / Kapitalmarktstrafrecht

Ein Schwerpunkt der wirtschaftsstrafrechtlichen Tätigkeit bei Pauka & Link ist das Bank- und Kapitalmarktstrafrecht. Kaum ein anderer Teilbereich des Wirtschaftsstrafrechts erfuhr und erfährt in den rechtlichen Rahmenbedingungen so stetige Änderungen, nicht zuletzt aufgrund der Finanzkrise der Jahre 2007 und 2008, der Staatsschuldenkrise 2010 und 2011 und der noch immer andauernden Eurokrise.

Diese Umstände haben in den letzten Jahren den europäischen Gesetzgeber auf den Plan gerufen, der durch die Marktmissbrauchsverordnung (MAR) und die Marktmissbrauchsrichtlinie (MAD II) erstmals auf Unionsebene ein einheitliches Mindeststrafniveau für Rechtsverstöße im Bereich des Kapitalmarktrechts geschaffen hat. Die deutsche Legislative ist bei der Umsetzung der EU-Vorgaben durch das 1. Finanzmarktnovellierungsgesetz (FiMaNoG) Mitte 2016 und das 2. FiMaNoG Anfang 2017 im Rahmen der Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) sogar noch weit über die festgelegten Mindeststrafen hinausgegangen und hat unter anderem Verbrechenstatbestände geschaffen, sodass bei einigen Delikten eine Freiheitsstrafe von einem Jahr die geringstmögliche Sanktion darstellt. Insbesondere aufgrund der nunmehr direkten Verweisungen der Strafnormen auf europäisches Recht lässt sich das strafrechtliche Risiko im Einzelfall nur schwer kalkulieren, weswegen die Konsultation versierter Berater sowohl zu Präventionszwecken als auch während eines möglichen strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens unverzichtbar ist.

Pauka & Link verzahnt im Bank- und Kapitalmarkstrafrecht tiefe Kenntnisse der einschlägigen materiell-strafrechtlichen Vorschriften mit breitem Wissen über die besonderen Verfahrensvorschriften nach dem Kreditwesengesetz (KWG), dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), dem WpHG und anderen bank- und wertpapieraufsichtsrechtlichen Bestimmungen. Neben den klassischen strafrechtlichen und ordnungswidrigkeitenrechtlichen Fragestellungen sind wir hier auch in allen bankaufsichtsrechtlichen Themenfeldern mit strafrechtlichem Bezug tätig.

Wir vertreten in diesem Rechtsgebiet vor allem Banken und deren Mitarbeiter. Im Rahmen der Mandate überprüfen und entwickeln wir Präventivkonzepte, erstellen Handlungsempfehlungen bzw. Richtlinien und übernehmen die Verteidigung beschuldigter Mitarbeiter.


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