Wirtschaftsstrafrecht

Das Wirtschaftsstrafrecht ist unsere Kernkompetenz. Wir verfügen in diesem Bereich über langjährige Erfahrung im Umgang mit den spezialisierten Ermittlungsbehörden sowie über exzellente Kenntnisse des materiellen Rechts, des Verfahrensrechts und der wirtschaftlichen Zusammengänge. Dabei erstreckt sich unsere Expertise auch auf den internationalen Einfluss, den insbesondere europarechtliche Vorgaben zunehmend auf das Wirtschaftsstrafrecht ausüben.


Individualverteidigung & Unternehmensberatung

Ob wir als strafrechtliche Unternehmensberater und -vertreter tätig sind oder als Verteidiger die Individualinteressen unserer Mandanten vertreten: Wir wissen, welche Ausnahmesituation strafrechtliche Ermittlungen sowohl für natürliche als auch für juristische Personen bedeuten. Auf diese reagieren wir mit in allen Belangen optimal auf den jeweiligen Mandanten zugeschnittener Beratung.


Präventiv & in allen Phasen des Verfahrens

Durch die Erstellung maßgenauer Compliance-Systeme beginnt unser Tätigkeitsbereich bereits weit vor der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens mit dessen Prävention. Im Falle der Einleitung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens begleiten wir Sie bundesweit in allen Phasen des Verfahrens und vertreten Sie vor Gerichten aller Instanzen sowie vor dem Bundesverfassungsgericht. Sind Sie als Unternehmen selbst geschädigt, klären wir den Sachverhalt auf und setzten die rechtlichen Konsequenzen um.