Allgemeines Strafrecht


Allgemeines Strafrecht

Als Spezialkanzlei mit wirtschaftsstrafrechtlichem Schwerpunkt bieten wir unseren Mandanten, auch wenn sie nicht aus einem unternehmensbezogenen Umfeld kommen, im Sinne eines umfassenden Ansatzes auch Verteidigung und Beratung im Bereich des allgemeinen Strafrechts an.

Dabei hat sich aufgrund der Entwicklung der Mandatsstruktur ein gewisser Schwerpunkt bei Kapitalstrafsachen, also Straftaten gegen das Leben, herausgebildet, die aufgrund der in der Regel schon bei der Mandatsübernahme bestehenden Haftsituation und der drohenden Strafen bis hin zur lebenslangen Freiheitsstrafe besonderen Einsatz und besondere Kenntnisse erfordern.

Unsere Anwälte haben eine große forensische Erfahrung in allen Bereichen des Kernstrafrechts, etwa

  • in Kapitalstrafsachen (Mord, Totschlag)
  • im Vermögensstrafrecht (Betrug, Diebstahl, Hehlerei, Raub, Erpressung)
  • im Betäubungsmittelstrafrecht und Arzneimittelstrafrecht und
  • im Verkehrsstrafrecht (Fahrerflucht, Trunkenheit im Verkehr).

Auch wenn wir der Meinung sind, dass jeder Beschuldigte im Sinne eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens einen Anspruch auf Verteidigung hat, übernimmt die allgemeinstrafrechtliche Abteilung von Pauka & Link aus grundsätzlichen Erwägungen keine Mandate aus bestimmten Deliktsfeldern wie etwa Straftaten gegen Kinder oder Straftaten, die aus extremistischer und terroristischer Gesinnung heraus begangen werden.


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